Honorar für Gutachten

Zur ersten Orientierung bezüglich des anfallenden Honorars für die Erstellung von Gutachten
über den Verkehrs-/Marktwert von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder von Rechten an Grundstücken soll die folgende Basishonorarübersicht dienen. Diese richtet sich nach dem festgestellten Objektwert (vor Wertminderung aufgrund sog. boG* - besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale).  

* Für Fälle, bei denen Wertminderungen aufgrund sog. besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale (boG) eintreten (z.B. Abschläge aufgrund von erforderlichen Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen, Baumängel und/oder Bauschäden, Abbruchkosten, Rechten und Belastungen, mietvertraglichen Besonderheiten), wird das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Objektwerts bemessen.

Aufgrund von Besonderheiten des Bewertungsobjekts bzw. des Auftrags können sich diverse Sachverhalte ergeben, welche den erforderlichen Aufwand und damit das in der obigen Tabelle aufgeführte Basishonorar beeinflussen. Dies sind z. B. Wertermittlungen in Zusammenhang mit Rechten und Belastungen (Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch, Wegerechte etc.) sowie Bewertungen zu zurückliegenden Stichtagen. 


Zeithonorar:
Die Ortsbesichtigung (einschl. An- und Ab­fahrt, Vor- und Nachbereitung) sowie die Beschaffung der für die
Gut­achtenerstellung erforderlichen Objekt­unterlagen und Auskünfte werden als Zeithonorar zu einem Stundensatz von 200,00 €/Std. (zzgl. MwSt.) berechnet.
                                                                                         

Eine detaillierte Honorarübersicht erhalten Sie gerne auf Anfrage.  

Sollte es zum Auftrag auf Grundlage eines Sachverständigenvertrags kommen, werden darin selbstverständlich alle Kosten und Leistungen detailliert aufgeführt und entsprechend verbindlich festgelegt.